Hubert Heinhold
Recht für Flüchtlinge

Leitfaden durch das Asyl- und Ausländerrecht für die Praxis

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Hubert Heinhold - Recht für Flüchtlinge
 

Vorwort

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Vorwort zum Buch
Geleitwort UNHCR
Vorbemerkung

Der „Leitfaden durch das Asyl- und Ausländerrecht“ liegt nunmehr in seiner 4. Fassung und 6. Auflage vor. Der 5. Auflage lag noch das Ausländergesetz zugrunde. Nachdem dieses zum 01.01.2005 durch das Aufenthaltsgesetz abgelöst worden war, zeigte sich schon bald, dass das als Jahrhundertgesetz apostrophierte Zuwanderungsgesetz nur ein geringes Haltbarkeitsdatum haben wird. Denn ein 1. Änderungsgesetz war durch den Gesetzgeber bereits angekündigt. Aus diesem Grunde hatte ich mich − in Absprache mit dem Verlag und PRO ASYL − entschlossen, die Überarbeitung des vorliegenden Buches zurückzustellen und stattdessen die wesentlichen Neuerungen in einem eigenständigen Büchlein vorab darzustellen. Hieraus entstand das Buch „Das Aufenthaltsgesetz“, das im Jahr 2006 erschien und die wesentlichen Neuerungen wiedergab und interpretierte. Schon bald nach seinem Erscheinen wurde deutlich, dass ein 2. Änderungsgesetz anstand. Die von der Europäischen Union verabschiedeten Richtlinien, die zur Vereinheitlichung des Flüchtlingsrechts und Aufenthaltsrechts in Europa beschlossen waren, mussten sukzessi-ve in das deutsche Recht umgesetzt werden. Sie waren nur in Teilbereichen beim Aufent-haltsgesetz des Jahres 2005 eingearbeitet worden. Es erschien deshalb legitim, mit der Neufassung des „Rechts für Flüchtlinge“ zuzuwarten, bis die angekündigten Gesetzesän-derungen vorlagen.

Das Scheitern der rot-grünen Bundesregierung und die Vorlage des Evaluationsberichtes zum Aufenthaltsgesetz führten dann zu weiteren Verzögerungen des Gesetzgebungsverfah-rens und zu einer erheblichen Erweiterung der Änderungen. Wollte man nicht Gefahr lau-fen, ein bei seinem Erscheinen schon überholtes Werk vorzulegen, musste deshalb abge-wartet werden. So ging es nicht nur mir, sondern auch den einschlägigen Kommentatoren der ausländerrechtlichen Gesetzgebung. Auch diese haben seit Jahren eine Neu-Auflage angekündigt, konnten sie aber nicht fertig stellen. Denn kommentieren können wir alle nur, was der Gesetzgeber beschlossen hat. Ich muss deshalb meine Leser um Verständnis bitten, wenn das schon seit langem angekündigte Buch erst jetzt vorgelegt werden kann. Wegen der Verzögerung wollte ich rasch auf den Markt kommen, und nicht zuwarten, bis strittige Fragen geklärt sind. Dies hat den Vorteil, eine aktuelle Darstellung zu liefern, aber den Nachteil, dass manche der von mir vertretenen Meinungen ungesichert in dem Sinne sind, dass sie sich nicht auf eine gefestigte herrschende Meinung oder gar Rechtsprechung stüt-zen können. Denn diese wird sich erst im Laufe der Zeit entwickeln. Gleichwohl meine ich, dass dies nicht schadet. Die Materie und vor allem der Umgang der Behörden und Gerichte mit dem Gegenstand der Darstellung − dem Flüchtlingsschutzrecht − bringt es mit sich, dass ich der herrschenden Meinung nicht stets folgen kann, sondern ihr öfter widersprechen muss. Wäre das Buch ein Jahr später erschienen, könnte ich den Widerspruch deutlicher herausarbeiten als derzeit. Gleichwohl habe ich mich bemüht, auch jetzt kenntlich zu ma-chen, wann die von mir vertretene Meinung nicht bzw. voraussichtlich nicht dem Mainstream in der Rechtsanwendungspraxis entspricht. Dieser „Widerspruch“ erscheint mir unverzichtbar, wenn man das Flüchtlingsrecht vorantreiben will und insbesondere die Rechte der Schutzsuchenden verteidigen will. Da ich jedoch niemand in die Irre führen oder gar Illusionen erzeugen möchte, habe ich mich stets bemüht, den Unterschied zwischen Forderungen zu einer sachgerechten Interpretation des Rechts und der (vermutlichen) Inter-pretation durch die Anwendungspraxis aufzuzeigen.

Dieser Leitfaden ist theoretischer als die Vorauflagen und nimmt auch das allgemeine Ausländerrecht mehr in den Blick. Dies hat seinen Grund in dem geänderten Praxisbe-darf. Zum Zeitpunkt des Ersterscheinens gab es weit höhere Asylbewerberzugangszahlen als heute. Dementsprechend groß war die Zahl der Helfer − für die das Buch in erster Linie geschrieben ist −, die mit der Materie des Asylrechts nicht vertraut waren. Heute ist die Situation eine andere. Die Zugangszahlen sind minimiert; die die Flüchtlinge unter-stützenden Helfer haben es vermehrt mit sog. Altfällen zu tun und infolgedessen ver-mehrt mit Problemstellungen aus dem Bereich des allgemeinen Ausländerrechts. Dem musste durch eine erweiterte Darstellung des Aufenthaltsrechts Rechnung getragen wer-den. Damit auch Neueinsteiger und Flüchtlinge selbst die Chance bekommen, die schwie-rige Materie zu durchdringen, konnte andererseits nicht auf die systematische Darstellung der Grundlagen verzichtet werden, selbst wenn sie, wie etwa die Darstellung des Asyl-grundrechts, nur noch geringe Praxisrelevanz besitzen. Soweit diese Darstellungen noch gültig sind, habe ich sie unverändert aus den Vorauflagen übernommen. Gleiches gilt für allgemeine Ratschläge, die ich kritisch durchgelesen und meinem aktuellen Erfahrungs-schatz angepasst habe. Es erschien mir nicht geboten, sachgerechte Ausführungen nur deshalb zu ändern, weil sie mit denen einer Vorauflage übereinstimmen.

Das Buch will kein juristischer Kommentar sein und keine Streitschrift wider die herr-schende Auffassung. Es soll den ehrenamtlichen Helfern und den Flüchtlingen, die im-stande sind, sich selbst zu helfen, einen Überblick verschaffen und im Sinne einer ersten Hilfe Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. In diesem Sinne ist es nicht neutral. Es ist gespeist von meinen Erfahrungen, die ich als Asylanwalt machen musste, und denen meiner Kollegen, die mit mir im Netz der RECHTSBERATERKONFERENZ, in Zusammenar-beit mit PRO ASYL, den Landesflüchtlingsräten und den karitativen Verbänden arbeiten. Die Essenz dieser Erfahrungen ist die, dass wir Anwälte ohne die Unterstützung dieser Organisationen und ihrer zahlreichen ehrenamtlichen Helfer noch weniger bewirkt hätten, als dies in der Vergangenheit geschah. Wir standen meist in einer Abwehrfront gegen eine weitere Einschränkung der Schutzrechte und der Lebensbedingungen für Asylsu-chende. Wenn wir gleichwohl einzelne Erfolge erzielen konnten − ich denke nur an die Erweiterung des Schutzbereichs von § 60 I AufenthG im Hinblick auf die Problematik der nicht-staatlichen Verfolgung oder die Durchsetzung einer Bleiberechtsregelung für Kettengeduldete − ist dies weniger den Aufsätzen und Appellen der Anwälte oder der Verbände geschuldet als vielmehr der relativ breiten Basis, die wir in den ehrenamtlichen Helfern hinter uns wussten. Ohne deren Engagement vor Ort und gegenüber der Politik und ohne ihren oft lautstarken Protest wären unsere Forderungen, auch wenn sie juris-tisch gut begründet waren, wirkungslos verhallt. Den engagierten Helfern gilt daher mein Dank.

Ein besonderer Dank gilt meiner Familie und meiner Kanzlei, denen ich die Stunden der Arbeit an diesem Buch vorenthalten musste, und ganz besonders meiner Mitarbeiterin Gabi Mayr, ohne die dieses Buch nicht realisierbar gewesen wäre.
München, im Juli 2007 - Hubert Heinhold

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