von Loeper Literaturverlag

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Kinder sind die wehrlosesten Opfer
von Krieg, Gewalt und Unterdrückung

 

Heiko Kauffmann, Albert Riedelsheimer (Hg.):
Flüchtlingskinder in Deutschland

Heiko Kauffmann, Albert Riedelsheimer (Hg.):

Kindeswohl oder Ausgrenzung?
Flüchtlingskinder in Deutschland
nach der Rücknahme der Vorbehalte

mit einem Vorwort von Herta Däubler-Gmelin

Seit über 18 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Doch der bei der Ratifikation festgeschriebene Vorbehalt wird erst jetzt zurückgenommen. Vor diesem Hintergrund ziehen die Autoren des Bandes eine Bilanz der „schier unendlichen Geschichte politischen Versagens, nicht eingelöster Versprechen und des nachlässigen Umgangs mit internationalem Recht“.

Das Buch beleuchtet die politischen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen und reflektiert nationale und internationale Entwicklungen im Umgang mit dieser besonders gefährdeten Gruppe von Flüchtlingen. Viele Beiträge dokumentieren die unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung der Situation und skizzieren die noch zu überwindenden Barrieren. Denn auch nach der Rücknahme der Vorbehaltserklärung muss für die Einhaltung der Kinderrechte gekämpft werden. Aktuell bezieht dieser Band die notwendigen Schritte ein, die jetzt eingeleitet werden müssen, damit die Rücknahme der Vorbehalte auch in der Praxis ankommt und die Kinderrechte verwirklicht werden.

280 S., kart., € 16,90
ISBN 978-3-86059-432-2

 

Leseproben

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Presse

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Dietrich Bäuerle:
Kriegskinder

Dietrich Bäuerle: Kriegskinder
 
Dietrich Bäuerle:

Kriegskinder

Leiden - Hilfen - Perspektiven

Auch im 21. Jahrhundert befinden sich immer noch hunderttausende von Kindern im Krieg. Diese heutigen Kriegskinder sind eine vergessene Generation: junge Menschen im Schatten der Kriege der Erwachsenen. Ihre Leiden werden unterschätzt, bagatellisiert, verschwiegen oder bleiben unbeachtet. Selbst wenn der Nachkriegsalltag die Kriegsleiden zu überspielen scheint, wenn körperliche Schäden behoben werden können - die seelischen Schäden bleiben bis ins hohe Alter wirksam: Ängste, Depressionen, Psychosen, die sich auch auf die nächste Generation auswirken können.

Doch es ist möglich, die erlittenen Schäden und Verluste zu lindern - für ein menschenwürdiges Leben nach dem Krieg. Dieses Buch vermittelt Eindrücke in das Kriegsleid von Kindern. Aber es zeigt auch die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten, um Kriegskindern zu helfen, ihre Kriegserfahrungen zu lindern und zu bewältigen.

160 S., kart., € 16,90
ISBN 978-3-86059-433-9

 

Einführung

Über die Autoren

Leseproben

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  • Leseproben

Separated Children in Europe Programme und B-UMF e.V. (Hg.):
Statement of Good Practice
Standards
für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen

Separated Children in Europe Programme und B-UMF e.V. (Hg.): Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen
 
Separated Children in Europe Programme und B-UMF e.V. (Hg.):

«Statement of Good Practice»
Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen

Kinder, die ohne ihre Eltern oder Sorgeberechtigten nach Europa kommen, brauchen besonderen Schutz. Häufig sind sie Opfer von Krieg und Verfolgung geworden oder von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Nicht selten wurden in den Wirren von Krieg und Bürgerkrieg die Eltern getötet, der Kontakt zu ihnen ist verloren gegangen oder die Familie wurde auf der Flucht auseinander gerissen. In der vermeintlichen Sicherheit Europas angekommen, werden Kinder von den Behörden oftmals wie Erwachsene behandelt. Nicht ihre wirklichen Belange und Rechte stehen im Vordergrund, sondern oft Grenzschutz- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen.

Doch es gibt gültige Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Dieses Buch fasst die wesentlichen Prinzipen des Kinderschutzes zusammen, wie sie sich aus den internationalen Konventionen und Verträgen ergeben.

Das Separated Children in Europe Programme ist eine gemeinsame Initiative von Mitgliedern der International Save the Children Alliance in Europa und dem UNHCR.

130 S., kart., € 9,90
ISBN: 978-3-86059-431-5

 

Vorwort

Das Separated Children in Europe Programme ist eine gemeinsame Initiative von Mitgliedern der International Save the Children Alliance in Europa und dem UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen). Das Programm beruht auf den sich ergänzenden Mandaten, Tätigkeitsfeldern und Erfahrungen der beiden Organisationen.

Die Zuständigkeit des UNHCR liegt in der Sicherstellung des Schutzes von Flüchtlingskindern und asylsuchenden Kindern; das Anliegen der International Save the Children Alliance ist es, die Gewährleistung und Wahrung der Rechte aller Kinder sicherzustellen.

Unbegleitete Minderjährige sind Kinder und Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden, von beiden Elternteilen getrennt sind und nicht von einem Erwachsenen betreut werden, dem die Betreuung des Kindes durch Gesetz oder Gewohnheit obliegt. Das Programm zielt auf die Sicherstellung des Kindeswohls aller unbegleiteten Kinder und Jugendlichen ab, die nach Europa gekommen sind oder Europa im Zusammenhang mit Migration durchqueren. Dieses Ziel soll durch eine gemeinsame Politik und die Verpflichtung zur Einhaltung von Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen auf nationaler und internationaler Ebene erreicht werden. Das Programm fördert einerseits die Bildung von Partnerschaften mit Organisationen, die im Bereich der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger in europäischen Ländern tätig sind und andererseits die Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen.

Das vorliegende Statement of Good Practice (Erklärung zur Einhaltung bestmöglicher Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen) stellt die Grundlage der Arbeit des Programms dar.

Dritte überarbeitete Auflage Oktober 2004
Deutsche Übersetzung überarbeitet von Uta Rieger im November 2005

Die PDF Version des Vorwortes können Sie hier herunterladen:
Vorwort zum Buch

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Albert Riedelsheimer, Irmela Wiesinger (Hg.):
Der erste Augenblick entscheidet

Albert Riedelsheimer, Irmela Wiesinger (Hg.): Der erste Augenblick entscheidet
 
Albert Riedelsheimer, Irmela Wiesinger (Hg.):

Der erste Augenblick entscheidet

Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland. Standards und Leitlinien für die Praxis

Vor nunmehr zwölf Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert - ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. In Deutschland ist die Umsetzung der Konvention jedoch immer noch nicht vollständig gelungen.
Der Deutsche Bundestag hat in den vergangenen Legislaturperioden mehrmals beschlossen, die bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hinterlegte Erklärung zurückzunehmen. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss hat die Bundesrepublik dazu aufgefordert. Im Rahmen der Beratung des Regierungsberichts über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland im Januar 2004 wiederholte der Ausschuss diese Forderung und mahnte die Bundesregierung, die Rechte von Kindern ohne deutschen Pass zu stärken. Um dem erklärten Willen des Parlaments gerecht zu werden ist es erforderlich, dass die Bundesregierung die Beschlüsse des Bundestags endlich umsetzt. Die Bundesländer sind aufgerufen, dies zu unterstützen. Gerade die Bundesrepublik muss ein Vorbild in der Umsetzung der Menschenrechtskonventionen sein, da sich viele Staaten aus anderen Regionen an den westlichen Industrienationen orientieren. Die Kritik Deutschlands an zahlreichen Menschenrechtsverletzungen weltweit und an der mangelnden Umsetzung zahlreicher internationaler Konventionen in vielen Staaten verliert an Glaubwürdigkeit, wenn gerade die Kinderrechtskonvention, die die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft schützen soll, in Deutschland nicht vollständig umgesetzt wird.

Der ausländerrechtliche Vorbehalt der Konvention trifft insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dem Kindeswohl aller Kinder muss jedoch Vorrang vor ausländerrechtlichen Restriktionen eingeräumt werden. Viele Kinder und Jugendliche sind Opfer von Kinderhandel, wurden als Kindersoldaten ausgebeutet und sind auf ihrer Flucht Zeugen schwerer Menschenrechtsverletzungen geworden. Sie kommen traumatisiert in Deutschland an und sind aufgrund ihres Alters und fehlender familiärer Unterstützung außerordentlich schutzbedürftig.
Die Situation der 16- bis 18-jährigen Flüchtlinge ist besonders heikel. Sie werden im Asylverfahren wie Volljährige behandelt und erhalten häufig keinen Vormund. Die Vorschriften des Haager Minderjährigenschutzabkommens und des BGB zu Vormundschaften müssen jedoch für alle unbegleiteten Minderjährigen gelten. Ihre ausländerrechtliche Verfahrensfähigkeit sollte erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen, wie dies in den anderen EU-Staaten selbstverständlich Praxis ist.

Nach der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes müssen nun weitere Schritte folgen, um die Situation von Flüchtlingskindern im Alltag zu verändern. Hierzu gehört die Anhörungs- und Entscheidungspraxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Verfahren müssen sich stärker als bisher an den Bedürfnissen der Kinder orientieren und das Personal in den Außenstellen des Bundesamtes fortlaufend für den Umgang mit Minderjährigen geschult werden. Ebenso gilt es, die schulischen Angebote zur sozialen Integration zu verbessern. Für alle Flüchtlingskinder muss die Schulpflicht gelten.

140 S., kart., € 13,50
ISBN 978-3-86059-430-8

 

Vorwort

Der erste Entwurf des Zuwanderungsgesetzes basierte auf Empfehlungen der sog. Süßmuth-Kommission, die eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der rechtlichen Situation von unbegleiteten Minderjährigen erarbeitet hat (siehe Punkt 1.11. des Abschlussberichtes). Diese Vorschläge sind im endgültigen Zuwanderungsgesetz leider nicht aufgegriffen worden. Deshalb müssen die erreichten Verbesserungen, wie beispielsweise die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund, um so konsequenter umgesetzt werden ohne das Ziel weiterer rechtlicher Verbesserungen aus den Augen zu verlieren. Nicht hinnehmbar ist, dass unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren in Abschiebehaft genommen werden. Ihre Unterbringung sollte in Einrichtungen der Jugendhilfe, getrennt von Erwachsenen erfolgen.

Die Durchführung qualifizierter Clearingverfahren als speziell entwickelte Erstaufnahmeverfahren für alle unbegleiteten Minderjährigen bedeutet eine konkrete Stärkung des Kindeswohls. Bisher sind noch nicht in allen Bundesländern entsprechende Clearingstellen eingerichtet, dies muss umgehend geschehen. Zudem sind keine einheitlichen Standards für den Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen formuliert. Das vorliegende Fachbuch schließt diese Lücke und stellt eine geeignete Grundlage dar, das Kindeswohl unabhängig von ausländerrechtlichen Restriktionen abzuklären, ohne dabei die Basis geltenden Rechts zu verlassen. Ich danke dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. für sein engagiertes Eintreten und beglückwünsche ihn zur Publikation der Leitlinien für ein Clearingverfahren, das der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung trägt.

Ziel der Politik von Bund und Ländern muss es nun sein, zügig die Umsetzung dieser Standards zu ermöglichen.

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Vorwort zum Buch

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